Dialysefahrten
Feste Terminserien mit abgestimmten Abholzeiten – auch mehrmals pro Woche.
Krankenfahrten in Mainz & Umgebung
Sitzende Krankenfahrten und Rollstuhlfahrten zu Dialyse, Chemo, Bestrahlung, Klinik, Reha und Arztterminen.
Persönliche Abstimmung
Keine anonyme Vermittlung
Planbare Abholung
Hin- und Rückfahrt möglich
Verständliche Hilfe
Bei Fragen zum Muster 4
Unsere Fahrten
Wir befördern Fahrgäste, die während der Fahrt keine medizinisch-fachliche Betreuung benötigen – im Fahrzeugsitz oder in einem geeigneten Rollstuhlfahrzeug.
Feste Terminserien mit abgestimmten Abholzeiten – auch mehrmals pro Woche.
Rücksichtsvolle Hin- und Rückfahrten zu wiederkehrenden Behandlungen.
Fahrten zu Reha, Physiotherapie und weiteren ambulanten Terminen.
Zu Untersuchungen, Aufnahme, Entlassung oder ambulanten Eingriffen.
Transportschein einfach erklärt
Der umgangssprachliche „Transportschein“ heißt offiziell Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4). Ausgestellt wird er von einer verordnungsberechtigten Praxis oder – in bestimmten Fällen – vom Krankenhaus.
Vereinfachte Illustration – kein amtlicher Vordruck
Kostenübernahme
Entscheidend sind die medizinische Notwendigkeit, eine korrekt ausgestellte Verordnung und – je nach Fahrt – die vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse.
Krankenfahrten zur stationären Aufnahme sowie bestimmte vor- oder nachstationäre Behandlungen und ambulante Operationen können bei erfüllten Voraussetzungen ohne vorherige Kassenfreigabe verordnet werden.
Fahrten etwa zur Dialyse, onkologischen Strahlentherapie oder parenteralen Chemotherapie sind typische Ausnahmefälle. Sie benötigen in der Regel eine Verordnung und vorab die Genehmigung der Krankenkasse.
Bei Merkzeichen aG, Bl oder H sowie Pflegegrad 4 oder 5 – und bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung – kann eine ambulante Fahrt verordnet werden. Für diese Gruppe gilt die Genehmigung gesetzlich grundsätzlich als erteilt.
Wichtig: Eine Verordnung allein garantiert nicht in jedem Fall die Kostenübernahme. Die verbindliche Entscheidung trifft Ihre Krankenkasse. Fahrten ohne zwingenden medizinischen Grund – etwa nur zum Abholen eines Rezeptes – sind keine Kassenleistung. Bei Fahrten zu ambulanten oder stationären Reha-Maßnahmen soll die An- und Abreise direkt mit der Krankenkasse geklärt werden.
Gesetzliche Zuzahlung
Bei einer genehmigten Kassenfahrt beträgt die gesetzliche Zuzahlung grundsätzlich 10 Prozent der Kosten je einzelner Fahrt, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro – jedoch nie mehr als die tatsächlichen Fahrtkosten.
Hin- und Rückfahrt gelten als einzelne Fahrten. Wer für das laufende Kalenderjahr eine gültige Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse vorlegt, zahlt keine weitere Zuzahlung.
Belastungsgrenze: Gesetzliche Zuzahlungen sind im Kalenderjahr grundsätzlich auf 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt; für bestimmte schwerwiegend chronisch Kranke gelten 1 %. Belege sammeln und die Befreiung direkt bei der Krankenkasse beantragen.
In vier Schritten
Datum, Behandlungsbeginn und Ziel notieren.
Verordnung und gegebenenfalls Kassenfreigabe einholen.
Online oder telefonisch – inklusive Rückfahrt und Mobilität.
Erst unsere persönliche Zusage macht den Termin verbindlich.
Antworten auf wichtige Fragen
Nein. Eine Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen beinhaltet keine medizinisch-fachliche Betreuung. Wer während der Fahrt medizinische Betreuung oder die Ausstattung eines Krankentransportwagens benötigt, braucht einen Krankentransport. Diesen bieten wir nicht an.
Für die Abrechnung einer Taxi- oder Mietwagenfahrt mit der gesetzlichen Krankenkasse wird grundsätzlich eine ärztliche Verordnung benötigt. Für private Pkw oder öffentliche Verkehrsmittel ist nach der Krankentransport-Richtlinie keine Verordnung erforderlich. Reha-An- und Abreisen werden direkt mit der Krankenkasse geklärt.
Nein. Stationäre Fahrten und bestimmte gesetzlich geregelte Fälle benötigen keine vorherige Genehmigung. Ambulante Ausnahmefahrten – beispielsweise Serienfahrten zur Dialyse, Bestrahlung oder parenteralen Chemotherapie – sind dagegen in der Regel vorher einzureichen. Fragen Sie im Zweifel Ihre Krankenkasse.
Das hängt von Rollstuhl, Maßen, Gewicht und verfügbarer Fahrzeugausstattung ab. Wählen Sie im Formular „Rollstuhlfahrt“ und geben Sie die Details an. Wir bestätigen erst nach Prüfung, ob die Fahrt passend durchgeführt werden kann.
In vielen Fällen ja. Geben Sie die Begleitperson bereits bei der Anfrage an. Ob Kosten einer medizinisch notwendigen Begleitung übernommen werden, entscheidet die Krankenkasse.
Ja. Dialyse-, Bestrahlungs-, Chemo- und Therapiefahrten können als Serie geplant werden. Geben Sie Wochentage, Uhrzeiten und voraussichtliche Dauer im Formular an.
Bitte halten Sie – soweit vorhanden – Verordnung, Genehmigung oder Befreiungsausweis sowie die Versichertenkarte bereit. Wir stimmen die benötigten Unterlagen bei der Bestätigung mit Ihnen ab.
Nein. Bei einem medizinischen Notfall wählen Sie 112. Liegendtransporte, Tragestuhlfahrten und Transporte mit medizinischer Betreuung werden von uns nicht angeboten.
Krankenfahrt online anfragen
Für eine schnelle Prüfung benötigen wir Strecke, Termin und die Art der Mobilität. Bitte keine Diagnose oder Arztberichte eintragen.
Die Hinweise orientieren sich an der aktuell geltenden Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und §§ 60–62 SGB V. Stand: September 2026. Keine Rechts- oder Leistungsberatung; maßgeblich ist die Entscheidung Ihrer Krankenkasse.