Fahrer unterstützt eine ältere Fahrgästin beim sicheren Einsteigen

Krankenfahrten in Mainz & Umgebung

Ruhig begleitet.
Sicher angekommen.

Sitzende Krankenfahrten und Rollstuhlfahrten zu Dialyse, Chemo, Bestrahlung, Klinik, Reha und Arztterminen.

  • Sitzend & Rollstuhl
  • Einmalig oder regelmäßig
  • Kassenfahrt möglich
01

Persönliche Abstimmung
Keine anonyme Vermittlung

02

Planbare Abholung
Hin- und Rückfahrt möglich

03

Verständliche Hilfe
Bei Fragen zum Muster 4

Unsere Fahrten

Für Behandlung, Therapie und Klinik

Wir befördern Fahrgäste, die während der Fahrt keine medizinisch-fachliche Betreuung benötigen – im Fahrzeugsitz oder in einem geeigneten Rollstuhlfahrzeug.

Dialysefahrten

Feste Terminserien mit abgestimmten Abholzeiten – auch mehrmals pro Woche.

Chemo & Bestrahlung

Rücksichtsvolle Hin- und Rückfahrten zu wiederkehrenden Behandlungen.

Reha & Therapie

Fahrten zu Reha, Physiotherapie und weiteren ambulanten Terminen.

Arzt & Klinik

Zu Untersuchungen, Aufnahme, Entlassung oder ambulanten Eingriffen.

Sitzende FahrtEin- und Aussteigen ist selbstständig oder mit leichter Unterstützung möglich.
RollstuhlfahrtBitte Rollstuhlart, Maße und Umsetzbarkeit bereits bei der Anfrage angeben.
Nicht angebotenKeine Liegend-, Tragestuhl-, Rettungs- oder medizinisch betreuten Krankentransporte.

Transportschein einfach erklärt

So sieht eine Verordnung aus

Der umgangssprachliche „Transportschein“ heißt offiziell Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4). Ausgestellt wird er von einer verordnungsberechtigten Praxis oder – in bestimmten Fällen – vom Krankenhaus.

Vor der ersten Fahrt prüfen

  • Richtige Strecke: Start, Ziel und nächst erreichbare geeignete Behandlungsmöglichkeit.
  • Hin- und Rückfahrt: Beide Wege müssen auf der Verordnung passend angegeben sein.
  • Richtiges Fahrzeug: Taxi/Mietwagen und benötigte Rollstuhl-Ausstattung müssen medizinisch passend gewählt sein.
  • Termin oder Serie: Behandlungstag oder Frequenz bei wiederkehrenden Fahrten.
  • Genehmigung: Falls erforderlich, vor der ersten Fahrt bei der Krankenkasse einholen.
Unser TippSchicken Sie uns keine Diagnosen über das Formular. Für die Planung reichen Fahrtart, Mobilität, Termin und die Information, ob Verordnung und Genehmigung vorliegen.

Kostenübernahme

Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Entscheidend sind die medizinische Notwendigkeit, eine korrekt ausgestellte Verordnung und – je nach Fahrt – die vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse.

Häufig ohne vorherige Genehmigung

Stationäre Behandlung

Krankenfahrten zur stationären Aufnahme sowie bestimmte vor- oder nachstationäre Behandlungen und ambulante Operationen können bei erfüllten Voraussetzungen ohne vorherige Kassenfreigabe verordnet werden.

Vorher klären

Ambulante Serienbehandlung

Fahrten etwa zur Dialyse, onkologischen Strahlentherapie oder parenteralen Chemotherapie sind typische Ausnahmefälle. Sie benötigen in der Regel eine Verordnung und vorab die Genehmigung der Krankenkasse.

Genehmigung gilt als erteilt

Bestimmte Mobilitätseinschränkungen

Bei Merkzeichen aG, Bl oder H sowie Pflegegrad 4 oder 5 – und bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung – kann eine ambulante Fahrt verordnet werden. Für diese Gruppe gilt die Genehmigung gesetzlich grundsätzlich als erteilt.

Gesetzliche Zuzahlung

10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €

Bei einer genehmigten Kassenfahrt beträgt die gesetzliche Zuzahlung grundsätzlich 10 Prozent der Kosten je einzelner Fahrt, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro – jedoch nie mehr als die tatsächlichen Fahrtkosten.

Hin- und Rückfahrt gelten als einzelne Fahrten. Wer für das laufende Kalenderjahr eine gültige Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse vorlegt, zahlt keine weitere Zuzahlung.

Belastungsgrenze: Gesetzliche Zuzahlungen sind im Kalenderjahr grundsätzlich auf 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt; für bestimmte schwerwiegend chronisch Kranke gelten 1 %. Belege sammeln und die Befreiung direkt bei der Krankenkasse beantragen.

Beispiele

Fahrtkosten 30 €3 € wären 10 % → Mindestbetrag: 5 €
Fahrtkosten 80 €Zuzahlung: 8 €
Fahrtkosten 180 €18 € wären 10 % → Höchstbetrag: 10 €
Beispiele pro einfacher Fahrt, sofern keine Befreiung vorliegt.

In vier Schritten

So kommt Ihre Fahrt zustande

  1. 1

    Termin erhalten

    Datum, Behandlungsbeginn und Ziel notieren.

  2. 2

    Unterlagen klären

    Verordnung und gegebenenfalls Kassenfreigabe einholen.

  3. 3

    Fahrt anfragen

    Online oder telefonisch – inklusive Rückfahrt und Mobilität.

  4. 4

    Bestätigung abwarten

    Erst unsere persönliche Zusage macht den Termin verbindlich.

Antworten auf wichtige Fragen

Häufige Fragen zu Krankenfahrten

Ist eine Krankenfahrt dasselbe wie ein Krankentransport?

Nein. Eine Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen beinhaltet keine medizinisch-fachliche Betreuung. Wer während der Fahrt medizinische Betreuung oder die Ausstattung eines Krankentransportwagens benötigt, braucht einen Krankentransport. Diesen bieten wir nicht an.

Brauche ich immer einen Transportschein?

Für die Abrechnung einer Taxi- oder Mietwagenfahrt mit der gesetzlichen Krankenkasse wird grundsätzlich eine ärztliche Verordnung benötigt. Für private Pkw oder öffentliche Verkehrsmittel ist nach der Krankentransport-Richtlinie keine Verordnung erforderlich. Reha-An- und Abreisen werden direkt mit der Krankenkasse geklärt.

Muss die Krankenkasse jede Fahrt vorher genehmigen?

Nein. Stationäre Fahrten und bestimmte gesetzlich geregelte Fälle benötigen keine vorherige Genehmigung. Ambulante Ausnahmefahrten – beispielsweise Serienfahrten zur Dialyse, Bestrahlung oder parenteralen Chemotherapie – sind dagegen in der Regel vorher einzureichen. Fragen Sie im Zweifel Ihre Krankenkasse.

Kann ich im eigenen Rollstuhl sitzen bleiben?

Das hängt von Rollstuhl, Maßen, Gewicht und verfügbarer Fahrzeugausstattung ab. Wählen Sie im Formular „Rollstuhlfahrt“ und geben Sie die Details an. Wir bestätigen erst nach Prüfung, ob die Fahrt passend durchgeführt werden kann.

Kann eine Begleitperson mitfahren?

In vielen Fällen ja. Geben Sie die Begleitperson bereits bei der Anfrage an. Ob Kosten einer medizinisch notwendigen Begleitung übernommen werden, entscheidet die Krankenkasse.

Kann ich eine ganze Terminserie buchen?

Ja. Dialyse-, Bestrahlungs-, Chemo- und Therapiefahrten können als Serie geplant werden. Geben Sie Wochentage, Uhrzeiten und voraussichtliche Dauer im Formular an.

Was muss ich bei der Fahrt bereithalten?

Bitte halten Sie – soweit vorhanden – Verordnung, Genehmigung oder Befreiungsausweis sowie die Versichertenkarte bereit. Wir stimmen die benötigten Unterlagen bei der Bestätigung mit Ihnen ab.

Fahren Sie Notfälle oder liegende Patienten?

Nein. Bei einem medizinischen Notfall wählen Sie 112. Liegendtransporte, Tragestuhlfahrten und Transporte mit medizinischer Betreuung werden von uns nicht angeboten.

Krankenfahrt online anfragen

Fahrtdaten in wenigen Minuten senden

Für eine schnelle Prüfung benötigen wir Strecke, Termin und die Art der Mobilität. Bitte keine Diagnose oder Arztberichte eintragen.

TransparentDie Anfrage ist kostenlos. Wir melden uns zur persönlichen Bestätigung – erst dann ist die Fahrt verbindlich reserviert.
Lieber persönlich?0151 42591690
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Kontaktdaten

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Fahrtdaten

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Mobilität

Art der Beförderung *
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Abrechnung & Unterlagen

Noch keine Buchungsbestätigung: Wir prüfen Verfügbarkeit und Fahrzeuganforderung und melden uns anschließend persönlich.

Informationsgrundlagen

Die Hinweise orientieren sich an der aktuell geltenden Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und §§ 60–62 SGB V. Stand: September 2026. Keine Rechts- oder Leistungsberatung; maßgeblich ist die Entscheidung Ihrer Krankenkasse.

G-BA: Krankentransport-Richtlinie ↗§ 61 SGB V: Zuzahlungen ↗§ 62 SGB V: Belastungsgrenze ↗
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